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Mittwoch, 26. November 2014

Rechtliches rund ums Tier

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Zwischen 25 und 30 Millionen Haustiere leben in deutschen Haushalten, am häufigsten sind es Hunde und Katzen. Oft werden sie geliebt wie ein Familienmitglied und auch als solches behandelt. Doch wo liegen die rechtlichen Grenzen?  Über Gesetze zum Thema Haustierhaltung machen sich die wenigsten Gedanken. Dabei gibt es viel zu beachten:


Braucht man für ein Haustier die Erlaubnis des Vermieters? 
Das kommt immer auf die Tierart an. Kleintiere wie Hamster sind immer erlaubt, es muss auch nicht vorher gefragt werden. Auch Hunde und Katzen dürfen nicht grundsätzlich verboten werden, hier kommt es immer auf denn Einzelfall an. Andere Tiere, wie etwa Giftschlangen, sind ohne hin nicht erlaubt.

Wer bekommt das Tier nach einer Scheidung?
Rechtlich gesehen gehören Haustiere zum Hausrat. Bei einer Scheidung wird also geschaut, ob das Tier offensichtlich einem der Ex-Partner gehört. In dem Fall steht es ihm zu. Ansonsten wird es, so hart es auch klingen mag, mit den anderen "Gegenständen" verteilt.  Die einzelnen Umstände, etwa wer sich besser um das Tier kümmern kann, können aber auch eine Rolle spielen.

Darf man ein Tier als Erbe einsetzen? 
Nein. Tiere sind weder rechts- noch erbfähig. Es kann aber eine Person genannt werden, die sich um das Tier kümmern und einen Teil des Vermögens für den Zweck verwenden soll.

Darf man ein Tier im Garten beerdigen?
Kleintiere können im eigenen Garten beerdigt werden, wenn sie an keiner ansteckenden Krankheit gestorben sind. Ausnahme: Das Grundstück liegt in einem Wasserschutzgebiet. Bei größeren Tieren sollte man einen Antrag beim Veterinäramt stellen und bei gemieteten Gärten grundsätzlich den Vermieter um Erlaubnis bitten.

Darf man im Wohngebiet Hühner halten?
Im Prinzip ja, zumindest solange es sich nur um einige Hühner handelt. Ist der Vermieter dagegen oder fühlen sich Nachbarn gestört, kann es aber schwierig werden.  Zudem müssen Bestimmungen wie zum Tier- und Lärmschutz eingehalten und eventuell eine bauliche Genehmigung eingeholt werden. Vorher also gut informieren!

Tierhaftpflichtversicherung: ja oder nein?
Schäden durch kleine Tiere, zu denen auch Katzen gehören, sind mit der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Für größere Tiere wie Hunde oder Pferde muss eine separate Tierhalterhaftpflicht her.












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