Mal eben den eigenen Biomüll in Nachbars Tonne stopfen oder eine Traube im Supermarkt naschen... Ist doch halb so wild, denken da viele.
Vorsicht, denn auch so kleine Sünden können strafbar sein.
"Ein Apfel mehr? Das merkt doch keiner"
Wer beim Obst wiegen schummelt, kann sogar mit 20 bis 30 Tagessätzen Strafe, abhängig vom Einkommen, zur Kasse gebeten werden. Ähnliches gilt fürs Umkleben von Preisetiketten.
"Hotel Handtücher sind ein tolles Souvenir"
"Für Ebay nehm ich Fotos aus dem Internet"
Wer Waren im Internet anbietet und dabei fremde Fotos oder Werbetexte verwendet, verletzt das Urheberrecht! So etwas wird oft mit Abmahnungen bestraft - und Strafen von bis zu 1000 Euro.
"Kot entfernen? Nö, ich zahl doch Hundesteuer!"
Steuer hin oder her, wer Waldis Tretminen auf Straßen und öffentlichen Flächen wir Parks liegen lässt, verstößt gegen das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Es drohen Bußgelder von bis zu 150 Euro.
"Mein Handy lad ich einfach im Büro auf"
Mist, Akku leer! Fragen Sie den Chef, bevor Sie Ihr Handy im Büro aufladen.
Auch wenn es nur um Centbeträge geht, ist es Diebstahl und ein Grund zur fristlosen Kündigung.
"Die paar Euro nebenbei - das macht doch jeder"
Für ein Entgelt auf die Nachbarskinder aufpassen kann böse enden. Regelmäßige Einkünfte müssen versteuert werden. Es droht eine Anzeige wegen Schwarzarbeit.
"Das Obst vergammelt doch sonst am Baum"
Am Wegesrand Beeren pflücken oder Nüsse aufsammeln?
Vorsicht ! Gehört das Obst einem Bauern oder der Gemeinde, gilt das als Diebstahl.
"Der Kellner kommt nicht, da geh ich halt"
Egal, wie oft Sie den Kellner auffordern die Rechnung zu bringen: Sie dürfen nicht einfach gehen ohne zu zahlen.
Das ist Zechprellerei. Tipp: Hinterlassen Sie notfalls Ihre Adresse für eine Rechnung!
"Mülltonne voll! Ich stopf´s in die daneben"
Nachbars Eimer ist für Ihren Müll tabu!
Neben der Beseitigung des Abfalls könnte er auch noch Schadensersatz fordern. Ob noch ein Bußgeld dazu kommt, regelt die örtliche Abfallsatzung.
"Wer´s findet, darf´s behalten"
Sie finden Geld und stecken es ein? Das wäre Fundunterschlagung!
Bei Dingen im Wert von über 10 Euro droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
"Der hat ja wohl ´nen Vogel!"
Auch wenn der andere noch so nervt, bleiben Sie cool!
Eine Beleidigung im Straßenverkehr gilt als Straftat. Fürs Vogelzeigen können bis zu 750 Euro Bußgeld anfallen.
"Und sowas werfen die Leute weg? Viel zu schade - das nehm ich mit..."
Sperrmüll mitnehmen ohne zu fragen, ist eigentlich verboten.
Er bleibt Eigentum des Besitzers, bis die Müllabfuhr die Sachen mitnimmt.
12:36
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